Ansprechpartner:
Armin Sturm (Versicherungsfachwirt) Die Continentale Versicherung
Tel.: 0221 - 120 82 11
E-Mail: armin.sturm@continentale.de
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Continentale Zusatzversicherung CEK - Plus
Sie legen Wert darauf, die Lücken der GKV möglichst umfassend zu schließen? Dann haben wir etwas für Sie: Die Krankenzusatzversicherung CEK-PLUS. So sind z.B. umfangreiche Leistungen für Naturheilverfahren und Sehhilfen, die Praxisgebühr und alle aktuellen Zuzahlungen im Tarif enthalten.
Leistungsübersicht: Sie haben Fragen ? Tel.: 0221 120 82 11
Naturheilverfahren: Liste der erstattungsfähigen Naturheilverfahren - hier klicken !
80 % der Kosten ohne jährliche Höchstgrenze, für alle Verrichtungen des Gebührenverzeichniss für Heilpraktiker bis zu den Mindestsätzen, für zusätzliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie für im Rahmen von Naturheilverfahren verordnete Medikamente. Die Kosten für Medikamente werden insgesamt bis zu 150 € je Kalenderjahr erstattet.
Erstattung von gesetzlichen Zuzahlungen:
Praxisgebühr: 100 % der gesetzlichen Zuzahlungen bis 100 € je Kalenderjahr
Arznei- und Verbandmittel: 100 % der gesetzlichen Zuzahlungen
Heilmittel: 100 % der gesetzlichen Zuzahlungen
Hilfsmittel ( nicht Sehhilfen ): 100 % der gesetzlichen Zuzahlungen Beitragsübersicht - hier klicken !
Krankentransporte: 100 % der gesetzlichen Zuzahlungen
Rehabilitationsmaßnahmen,
Mutter-/ Vater-Kinder-Maßnahmen: 100 % der gesetzlichen Zuzahlungen
Brillen/Kontaktlinsen:
100 % der nach der Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten bis zu 150 € ( auch mehrfach im Jahr );
sofern keine Vorleistung der GKV erfolgt , werden 80 % der entstandenen Kosten bis zu max. 200 € je Kalenderjahr erstattet.
Vorsorgeuntersuchungen:
80 % der Kosten für die im Verzeichnis aufgeführten Vorsorgeuntersuchungen bis zu 150 € je Kalenderjahr.
Beitragsrückerstattung:
25 - 50 % der gezahlten Beiträge werden im Folgejahr ausgezahlt, sofern für Kalenderjahr keine Rechnungen eingereicht wurden.
Stationäre Heilbehandlung:
Krankenhausaufenthalt: 100 % der gesetzlichen Zuzahlungen
Krankenhauswahl: 100 % der Mehrkosten für Krankenhausleistungen, die durch die Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten, in der Bundesrepublik Deutschland liegenden, Krankenhauses entstehen.
Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tagen
Ambulante und stationäre Heilbehandlung: 100 % - Arznei- Verband- und Heilmittel: 100 %
Zahnärztliche Leistungen: 100 % für schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, Reperaturen von Zahnersatz
Krankentransporte: 100 % für Transporte zur stationären Behandung - Rücktransport aus dem Ausland: 100 %
Überführung, Bestattung: 100 % bis zu 10000 € für die Überführung in das Inland oder die Bestattung am Sterbeort
Rettung von Unfallverletzten: 100 % der in Verbindung mit unmittelbarer Hilfe entstehenden Kosten bis zu 2500 €.
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