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Continentale Krankentagegeldversicherung
Sichern Sie Ihr Einkommen! Sie haben Fragen ? Tel.: 0221 120 82 11
Längere Krankheit und Arbeitsunfähigkeit können Ihren Hausshaltplan ganz schön durcheinander bringen. Während einerseits Ihre finanziellen Belastungen z.B. für Miete, Leasing, Lebenshaltung etc. weiterlaufen, reduziert sich andererseits das gewohnte Einkommen oft dramatisch. Die Probleme sind vorprogrammiert und tragen sicher nicht dazu bei, sich ausschließlich auf die eigene Genesung zu konzentrieren.
Als gesetzlich Versicherter haben Sie zwar in der Regel Anspruch auf Krankengeld, aber Sie müssen auf rund 25% Ihres gewohnten Nettoeinkommens verzichten. Sind Sie privat versichert, haben Sie keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Bei unzureichender bzw. fehlender eigener Vorsorge drohen Ihnen Einkommensverluste von bis zu 100%. Können Sie sich das leisten?
Einkommenssicherung von Arbeitnehmern
Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlung von mindestens 6 Wochen. Während der Lohnfortzahlung haben Sie mit keinen Einbußen zu rechnen. Für die Zeit danach ist jedoch Ihre Eigeninitiative gefragt.
Tip: Bei Gehaltserhöhungen sollten Sie Ihr Krankentagegeld anpassen. Innerhalb von zwei Monaten ist das ohne neue Wartezeiten und ohne Risikoprüfung möglich.
Noch gravierender ist der Ausfall, wenn Sie monatlich mehr als 3.750 Euro brutto verdienen, denn Sie erhalten maximal 2.301,50 Euro Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Kurz gesagt: Je höher Ihr Einkommen ist, desto größer ist Ihr Fehlbetrag. Da kommen schnell einige hundert Euro monatlich zusammen.
PKV versichert?
Wenn Sie privat krankenvollversichert sind, sollten Sie Ihren Verdienstausfall vollständig durch eine passende Krankentagegeldversicherung absichern. Denn Sie haben keine gesetzliche Absicherung.
Einkommenssicherung von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten
Sofern Sie als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt tätig sind, kann ich Ihnen besonders günstige Spezialprodukte zur Absicherung Ihres Verdienstausfalles bei Arbeitsunfähigkeit anbieten.
Tip:Bei Gehaltserhöhungen sollten Sie Ihr Krankentagegeld anpassen. Innerhalb von zwei Monaten ist das ohne neue Wartezeiten und ohne Risikoprüfung möglich.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung ein Krankengeld. Aber der gesetzliche Schutz hat seine Grenzen. Denn das Krankengeld beträgt nur maximal 90% Ihres Nettoeinkommens. Dies wird zusätzlich um Ihre Anteile zur Sozialversicherung gekürzt. Dadurch entsteht Ihnen ein Einkommensverlust von ca. 25%.
Noch gravierender ist der Ausfall, wenn Sie monatlich mehr als 3.750 Euro brutto verdienen, denn Sie erhalten maximal 2.301,50 Euro Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Kurz gesagt: Je höher Ihr Einkommen ist, desto größer ist Ihr Fehlbetrag. Da kommen schnell einige hundert Euro monatlich zusammen.
Wenn Sie privat krankenvollversichert sind, sollten Sie Ihren Verdienstausfall vollständig durch eine passende Krankentagegeldversicherung absichern. Denn Sie haben keine gesetzliche Absicherung.
Eigene Praxis?
Sofern Sie in Ihrer eigenen Praxis tätig sind, müssen Sie selbst für die Absicherung Ihres Verdienstausfalles bei Arbeitsunfähigkeit sorgen. Wo, ab welchem Tag und in welcher Höhe Sie ein Krankengeld bzw. Krankentagegeld versichern, entscheiden Sie.
Sie können Ihren Verdienstausfall schon ab dem 4. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei mir absichern. Selbstverständlich sind auch spätere und gestaffelte Leistungsbeginne möglich.
Einkommenssicherung von Freiberuflern
Tip:
Sind Sie freiberuflich tätiger Apotheker, Architekt, Ingenieur, Rechtsanwalt, Notar, Psychologe, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater? Dann können Sie auch Teile Ihrer Betriebsausgaben absichern. Sorgen Sie rechtzeitig vor, denn als Freiberufler sind Sie selbst für die Absicherung Ihres Verdienstausfalles bei Arbeitsunfähigkeit zuständig. Wo, ab welchem Tag und in welcher Höhe Sie ein Krankengeld bzw. Krankentagegeld versichern, entscheiden Sie. Sie können Ihren Verdienstausfall schon ab dem 4. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei mir absichern. Selbstverständlich sind auch spätere und gestaffelte Leistungsbeginne möglich.
Einkommenssicherung von Selbständigen / Gewerbetreibenden
Tip:
Sind Sie Handwerker mit bis zu 4 Mitarbeitern? Dann können Sie auch Teile Ihre Betriebskosten absichern. Sorgen Sie rechtzeitig vor, denn als Selbständiger sind Sie selbst für die Absicherung Ihres Verdienstausfalles bei Arbeitsunfähigkeit zuständig. Wo, ab welchem Tag und in welcher Höhe Sie ein Krankengeld bzw. Krankentagegeld versichern, entscheiden Sie. Sie können Ihren Verdienstausfall schon ab dem 4. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei mir absichern. Selbstverständlich sind auch spätere und gestaffelte Leistungsbeginne möglich.
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