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Ambulante Heilbehandlung
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Ärztliche Leistungen
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100 % nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte bis zu den dort festgelgten Höchstsätzen. Je Behandlungstag und Behandler ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 € zu tragen.
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Hebammen/Entbindungspflger
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100 % nach der jeweils gültigen amtlichen Hebammen-Gebührenordnung (HebGV). Je Behandlungstag und Behandler ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 € zu tragen.
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Arznei- und Verbandmittel
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100 % für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel. Je Arznei- und Verbandmittel ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 € zu tragen. Die Selbstbeteiligung entfällt für Generika.
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Heilmittel
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100 %, je Heilmittel an einem Behandlungstag ist eine Selbstbeteiligung
von 10 € zu tragen.
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| Hilfsmittel |
100 % für Hilfsmittel in einfacher Ausführung. Je Hilfsmittel ist eine Selbstbeteiligung von 50 € zu tragen.
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| Brillen/Kontaktlinsen |
100 % für Sehhilfen bis 200 €, der Erstbezug muss ärztlich verordnet sein. Ein erneuter Anspruch entsteht jeweils nach 2 Jahren.
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Psychotherapie
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100 % für bis zu 20 Sitzungen von Ärzten mit verfahrensbezogener Zusatzausbildung oder von approbierten, im Arztregister eingetragenen Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführte Psychotherapie. Je Sitzung ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 € zu tragen.
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| Heilpraktiker |
100 % für alle Verrichtungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker bis zu den Mindestsätzen, sowie für zusätzliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Je Behandlungstag und Behandler ist eine Selbstbeteiligung von 10 € zu tragen.
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| Vorsorgeuntersuchungen |
100 % für Vorsorgeuntersuchungen nach gestzlich eingeführten Programmen, jedoch ohne Altersbegrenzungen.
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Schutzimpfungen
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100 %, sofern sie von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Je Impfstoff ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 € zu tragen. Die Selbstbeteiligung entfällt bei Generika.
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Krankentransporte
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100 %, je Transport ist eine Selbstbeiligung von 10 € zu tragen.
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Rücktransport aus dem Ausland
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100 % der Kosten, die die Rückreisekosten einer gesunden Person übersteigen.
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Überführung aus dem Ausland
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100 % der notwendigerweise entstandenen Kosten.
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| Stationäre Heilbehandlung |
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Ärztliche Leistungen
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100 % für belegärztliche Leistungen bis zu den Regehöchstsätzen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte.
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Beleghebamme/-entbindungspfleger
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100 % nach der jeweils gültigen amtlichen Hebammenhilfe-Gebührenvorordnung (HebGV)
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Krankenhausleistungen
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100 % für die allgemeinen Krankenhausleistungen. Bei jedem vollstationären Aufenthalt fallen 10 € Selbstbeteiligung je Behandlungstag für höchstens 14 Tage an.
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Krankentransporte
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100 % für notwendige Transporte. Je Transport ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 € zu tragen. |
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Zahnärztliche Leistungen
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Für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Gebissfunktionsprüfung und Implantate ist die Erstattung der Kosten auf 3000 € je Kalenderjahr begrenzt. Die Begrenzung entfällt bei Unfällen, die nicht durch die Nahrungsaufnahme bedingt sind.
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Gebührenordnung
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Ersattungsfähig sind die Kosten nach den jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Zahärzte und Ärzte bis zu den dort festgelegten Regelhöchstsätzen. Je Behandlungstag bei einem Zahnarzt ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 € zu tragen. |
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Zahnbehandlung
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100 %
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Zahnersatz
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60 %
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Kieferorthopädie
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60 %
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Implantate
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60 % für maximal 6 Implantate pro Kiefer
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Heil- und Kostenplan
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Bei Zahnersatz, Kieferorthopädie, Gebissfunktionsprüfung und oralen Implantaten ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich. Wird kein Heil- und Kostenplan eingereicht, werden die tariflichen Leistungen zur Hälfte erbracht.
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Allgemeines
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Garantierte Beitragsrückerstattung
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2/12 der gezahlten Beitäge werden im Folgejahr ausgezahlt, sofern für das Kalenderjahr keine Rechnungen eingreicht wurden.
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Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
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bis zu 4 Monatsbeiträge, sofern keine Versicherungsleistungen gezahlt wurden
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Wartezeiten
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Es bestehen keine Wartezeiten.
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Neugeborenennachversicherung
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Der Geburtsmonat ist beitragsfrei.
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